Anlage 2 ZApprO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | Anlage 2 ZApprO n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335 |
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(Text alte Fassung)Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, § 134 Absatz 1 Satz 4) Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist | (Text neue Fassung)Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, § 134 Absatz 1 Satz 4) Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist |
(Textabschnitt unverändert) 1. Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom 2. Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom 3. Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe 4. Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin |