Änderung Anlage 8 ZApprO vom 01.10.2021

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Anlage 8 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 8 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8 (zu § 12, § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (zu § 12, § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung *)


(Textabschnitt unverändert)

Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 972)


Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 973)


vorherige Änderung

 



---
*) in der Grafik nicht konsolidierte Änderung:

- Artikel 1 Nummer 53 V. v. 22. September 2021 (BGBl. I S. 4335)




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