Zitierungen von § 74 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 ZApprO Durchführung des schriftlichen Teils
... mindert sich entsprechend. Für das Bestehen des schriftlichen Teils nach § 74 Absatz 1 und bei der Bewertung des schriftlichen Teils nach § 75 ist von der verminderten Zahl der ...
§ 75 ZApprO Bewertung des schriftlichen Teils
... Hat der oder die Studierende den schriftlichen Teil nach § 74 Absatz 1 bestanden, lautet die Note 1. „sehr gut", wenn er oder sie mindestens 75 ...
§ 76 ZApprO Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils
... teilgenommen haben, und 5. die durchschnittliche Prüfungsleistung der in § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 als Bezugsgruppe genannten ...
§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021)
... dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... und der Zahnmedizin,". c) Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9. 38. In § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach der Mindeststudienzeit von fünf Jahren" durch die ... dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben ...


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