Zitierungen von § 82 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ZApprO Unterrichtsveranstaltungen (vom 01.10.2021)
... Teilnahme an den in Anlage 2 festgelegten Unterrichtsveranstaltungen ist vorbehaltlich des § 82 erst nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung möglich. ... an den in Anlage 3 Nummer 1 bis 5 festgelegten Unterrichtsveranstaltungen ist vorbehaltlich des § 82 erst nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung möglich. ...
Anlage 1 ZApprO (zu § 5 Absatz 2, § 15 Absatz 3 Satz 2, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist (vom 01.10.2021)
Anlage 13 ZApprO (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
Anlage 16 ZApprO (zu § 10 Absatz 2 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung *) (vom 01.10.2021)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... die Wörter „frühestens im elften Fachsemester" ersetzt. 39. In § 82 Absatz 1 Nummer 3 wird das Wort „Krankenpflegedienst" durch das Wort „Pflegedienst" ... ersetzt. 55. In Anlage 16 werden in der Überschrift nach den Wörtern „ § 82 Absatz 2 Nummer 9" ein Komma und die Wörter „§ 134 Absatz 2 Satz 4 und 5" ...


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