Zitierungen von § 96 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 4 HeilbPrüfMV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... 2021 (BGBl. I S. 4335) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 96 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ...

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... 110 Absatz 2 für dieses Fach vorgegebene Dauer nicht überschreiten." 41. § 96 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der mündliche Abschnitt und der praktische ...


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