interne Verweise§ 95 ZApprO Praktischer Abschnitt (vom 01.10.2021) ... die Gesamtdauer von etwa fünf Stunden nicht überschreiten. Ist eines der in § 110 Absatz 2 genannten Fächer Gegenstand des praktischen Abschnitts, so soll die Dauer der Prüfung in ... Gegenstand des praktischen Abschnitts, so soll die Dauer der Prüfung in diesem Fach die nach § 110 Absatz 2 für dieses Fach vorgegebene Dauer nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
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