Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (ZApproNRV k.a.Abk.)

V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933 (Nr. 25); Geltung ab 01.10.2020
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Eingangsformel
Artikel 1 Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Absatz 1, 2 und 2a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, dessen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686), dessen Absatz 2 zuletzt durch Artikel 9 Nummer 2 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert und dessen Absatz 2a durch Artikel 33 Nummer 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

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Artikel 1 Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2020 ZApprO

(gesamter Text siehe ZApprO)

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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 1. Oktober 2020 ZÄApprO

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Approbationsordnung für Zahnärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2123-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, außer Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn



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