Artikel 7 - Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (2. EUProspVOAnpG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Juli 2019 VAG § 12, § 332

Das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 12 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „deren Änderung" durch die Wörter „deren Änderung, Aufhebung, Kündigung oder Beendigung durch Rücktritt" ersetzt.

2.
In § 332 Absatz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort „Unternehmensvertrag" ein Komma und die Wörter „dessen Änderung, Aufhebung, Kündigung oder Beendigung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. EUProspVOAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EUProspVOAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 98 2. DSAnpUG-EU Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 276 Absatz 3 wird ...


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