(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Regelungen der Absätze 1 und 2 in Bezug auf Artikel 8 Absatz 6 Nummer 2 und 3 widersprechen sich. Es wurde hier die Regelung des Absatz 2 berücksichtigt.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2019.