Artikel 9 - Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (2. EUProspVOAnpG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1, 2, 3 mit Ausnahme von Nummer 3, die Artikel 4, 6 Nummer 1 und Artikel 8 mit Ausnahme von Absatz 6 Nummer 1 *) treten am 21. Juli 2019 in Kraft.

(2) Artikel 8 Absatz 6 Nummer 2 und 3 *) tritt zwölf Monate nach dem Tag der Verkündung in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

---

*)
Anm. d. Red.: Die Regelungen der Absätze 1 und 2 in Bezug auf Artikel 8 Absatz 6 Nummer 2 und 3 widersprechen sich. Es wurde hier die Regelung des Absatz 2 berücksichtigt.
**)
Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2019.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed