Spalte A Nummer 17 Abschnitt I Allgemeiner Datenbestand der Anlage der
AZRG-Durchführungsverordnung vom
17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2424; 2019 I S. 15) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach Buchstabe f werden die folgenden Buchstaben g bis j eingefügt:
- „g)
- Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)
erteilt am
befristet bis
widerrufen am
erloschen am
- h)
- Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)
erteilt am
befristet bis
widerrufen am
erloschen am
- i)
- Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch)
erteilt am
befristet bis
widerrufen am
erloschen am
- j)
- Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen).
erteilt am
befristet bis
widerrufen am
erloschen am".
- 2.
- Der bisherige Buchstabe g wird Buchstabe k.
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131