Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2021


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2021 SGB III § 67, § 126

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „669" durch die Angabe „709" ersetzt.

2.
§ 126 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird die Angabe „3.431" durch die Angabe „3.637" und die Angabe „2.138" durch die Angabe „2.266" ersetzt.

b)
In Nummer 3 wird die Angabe „2.138" durch die Angabe „2.266" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BBuaÄndG Inkrafttreten
... 1. August 2019 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. August 2020 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 1. August 2021 in Kraft. (4) Artikel 6 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Artikel 1 AuslBFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1025 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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