Artikel 7 - Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SoMiBG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juli 2019 SGB IV § 28a

§ 28a Absatz 4 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 10 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

2.
Folgende Nummer 11 wird angefügt:

„11.
im Wach- und Sicherheitsgewerbe."

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SoMiBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoMiBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 25 BwEinsatzBerStG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Die Sätze 1 ...


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