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Zitierungen von § 1 EAMIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EAMIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAMIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung
V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 104
Artikel 1 1. EAMIVÄndV
... vom 1. August 2019 (BGBl. I S. 1110) wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Genehmigtes ...
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