Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 14 - Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (AMVSÄndG k.a.Abk.)

G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Geltung ab 16.08.2019, abweichend siehe Artikel 21
| |

Artikel 14 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. August 2019 AMPreisV § 1, § 4, mWv. 1. September 2020 § 1

Die Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird die Angabe „bis 9" durch die Angabe „bis 10" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.09.2020

 
b)
In Nummer 6 werden die Wörter „von Blutkonzentraten, die zur Anwendung bei der Bluterkrankheit, sowie" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
Dem § 4 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Trifft die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Vereinbarungen über die Höhe des Festzuschlages nach Absatz 1, so ist der vereinbarte Zuschlag abweichend von Absatz 1 bei der Preisberechnung zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt, wenn Sozialleistungsträger, private Krankenversicherungsunternehmen oder deren Verbände mit Apotheken oder deren Verbänden entsprechende Vereinbarungen treffen. Liegt eine Vereinbarung nach Satz 2 nicht vor, kann auf die nach Satz 1 vereinbarten Preise abgestellt werden."



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 AMVSÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMVSÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 AMVSÄndG Inkrafttreten (vom 28.01.2022)
... Buchstabe c tritt am 15. August 2020 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 13, 14 Buchstabe a, Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe b und Artikel 18 Nummer 1 treten am 1. September 2020 in Kraft. (4) Artikel 12 Nummer 8 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1450
Artikel 2 ApBetrOuaÄndV Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
... Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 ...