Zitierungen von Artikel 21 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 AMVSÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMVSÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
B. v. 10.08.2022 BGBl. I S. 1385
Berichtigung TAMGEGB
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird aufgehoben. 2. Artikel 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 5 TAMGEG Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (vom 28.01.2022)
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird aufgehoben. 2. Artikel 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 12 2. COVIfSGAnpG Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Artikel 21 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 2 ...


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