interne Verweise§ 50 MDBNDVerfSchVDV Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung (vom 01.01.2023) ... (2) Die Anwärterinnen und Anwärter schreiben 1. aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 3 zwei Klausuren, 2. aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 6 eine Klausur und ... aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 3 zwei Klausuren, 2. aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 6 eine Klausur und 3. aus zwei der Lehrgebiete nach § 27 Nummer 1, 2, 4 und 5 ... Lehrgebiet nach § 27 Nummer 6 eine Klausur und 3. aus zwei der Lehrgebiete nach § 27 Nummer 1, 2, 4 und 5 jeweils eine Klausur. (2a) Die Dienstbehörden können einvernehmlich ... dass bis zum 31. Dezember 2024 1. der Gegenstand der Klausuren den Lehrgebieten nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 auch anders zugeordnet wird und 2. der Gegenstand der jeweiligen Klausur aus mehr als ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562
Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2865
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