Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrabÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.10.2019 BGBl. I S. 1410 (Nr. 35); Geltung ab 10.10.2019
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Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 1 und 3 in Verbindung mit Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), von denen Absatz 1 im Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 482 Nummer 2 Buchstabe a der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:


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1)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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