interne Verweise§ 6 SeeUnterkunftsV Ausnahmen ... 1. Klimaanlage (§ 11 Absatz 3), 2. Zugang zu den Schlafräumen ( § 15 Absatz 5 ), 3. Bodenflächen (§ 16 Absatz 1, 5 und 8), 4. Ausstattung von ...
§ 16 SeeUnterkunftsV Bodenflächen ... oder Spezialschiffe sind, darf die Bodenfläche von Schlafräumen, die nach § 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit zwei Besatzungsmitgliedern belegt sind, nicht geringer als 7 Quadratmeter sein. (4) ...
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