Das
Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch
Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 20 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2030" ersetzt.
- 2.
- In § 21 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2030" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. November 2019.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel