Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" ist Folgendes erforderlich:
- 1.
- das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" sowie
- 2.
- der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.