(1) Im Prüfungsteil „Betriebliches Management" wird
- 1.
- eine Situationsaufgabe gestellt, die die zu prüfende Person schriftlich unter Aufsicht zu bearbeiten hat, sowie
- 2.
- die Simulation und die Reflexion eines Konfliktgesprächs mit der zu prüfenden Person durchgeführt.
(2) 1In der schriftlichen Situationsaufgabe nach Absatz 1 Nummer 1 ist der zu prüfenden Person eine Aufgabe zu stellen, die Qualifikationsinhalte aus den Prüfungsbereichen „Betriebsorganisation" und „Personalorganisation" integrativ enthält. 2Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche Situationsaufgabe soll mindestens 180 Minuten und höchstens 240 Minuten betragen.
(3)
1Gegenstand der Simulation nach Absatz 1 Nummer 2 ist ein Konfliktgespräch über eine komplexe betriebliche Situation mit den Qualifikationsinhalten des Prüfungsbereichs „Personalführung" nach
§ 16.
2Ziel des Konfliktgesprächs ist, den Konflikt zu lösen.
3Gegenstand der Reflexion nach Absatz 1 Nummer 2 ist die Beurteilung der Gesprächsführung der zu prüfenden Person im Konfliktgespräch und die Frage, ob und wie der Konflikt gelöst werden konnte.
4Der zu prüfenden Person steht nach Übergabe der Aufgabenstellung eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zur Verfügung.
5Die Simulation und die Reflexion sollen insgesamt mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern.
§ 22 VTMFPrV Bewerten der Prüfungsleistungen ... als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die schriftliche Situationsaufgabe nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 , 2. die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach ... 1, 2. die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 . Aus den einzelnen Bewertungen der Situationsaufgabe und der Simulation ...