Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 12 - Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMFPrV)

V. v. 25.10.2019 BGBl. I S. 1567, 2020 I S. 100; aufgehoben durch § 27 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-60 Berufliche Bildung
|

§ 12 Prüfungsinstrumente und Bearbeitungsdauer


§ 12 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Im Prüfungsteil „Betriebliches Management" wird

1.
eine Situationsaufgabe gestellt, die die zu prüfende Person schriftlich unter Aufsicht zu bearbeiten hat, sowie

2.
die Simulation und die Reflexion eines Konfliktgesprächs mit der zu prüfenden Person durchgeführt.

(2) 1In der schriftlichen Situationsaufgabe nach Absatz 1 Nummer 1 ist der zu prüfenden Person eine Aufgabe zu stellen, die Qualifikationsinhalte aus den Prüfungsbereichen „Betriebsorganisation" und „Personalorganisation" integrativ enthält. 2Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche Situationsaufgabe soll mindestens 180 Minuten und höchstens 240 Minuten betragen.

(3) 1Gegenstand der Simulation nach Absatz 1 Nummer 2 ist ein Konfliktgespräch über eine komplexe betriebliche Situation mit den Qualifikationsinhalten des Prüfungsbereichs „Personalführung" nach § 16. 2Ziel des Konfliktgesprächs ist, den Konflikt zu lösen. 3Gegenstand der Reflexion nach Absatz 1 Nummer 2 ist die Beurteilung der Gesprächsführung der zu prüfenden Person im Konfliktgespräch und die Frage, ob und wie der Konflikt gelöst werden konnte. 4Der zu prüfenden Person steht nach Übergabe der Aufgabenstellung eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zur Verfügung. 5Die Simulation und die Reflexion sollen insgesamt mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 12 VTMFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 VTMFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VTMFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VTMFPrV Gliederung der Prüfung
... 10, 2. Prüfungsteil „Betriebliches Management" nach den §§ 11 bis 16 sowie 3. Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den ...
§ 13 VTMFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... Die zu prüfende Person kann für die schriftliche Situationsaufgabe nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist ...
§ 22 VTMFPrV Bewerten der Prüfungsleistungen
... als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die schriftliche Situationsaufgabe nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 , 2. die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach ... 1, 2. die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 . Aus den einzelnen Bewertungen der Situationsaufgabe und der Simulation ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed