Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
„B.10.3 | Frequenzzuteilung zur lokalen Nutzung für den drahtlosen Netzzugang in dem Frequenzbereich 3700 bis 3800 MHz (einschließlich der Festsetzung funk- technischer Parameter) | 1.000 + B • t • 5 • (6a1 + a2)* |
* Hierbei sind: B = zugeteilte Bandbreite in MHz; mindestens 10 MHz, maximal 100 MHz; t = Laufzeit der Zuteilung in Jahren; soweit die Laufzeit der Zuteilung nicht in vollen Jahren bestimmt ist, wird f?r jeden angefangenen Monat eine Geb?hr in H?he eines Zw?lftels einer Jahresgeb?hr erhoben; a1 = Fl?che des Zuteilungsgebietes in km?, die der Siedlungs- und Verkehrsfl?che zuzuordnen ist; a2 = Fl?che des Zuteilungsgebietes in km?, die nicht der Siedlungs- und Verkehrsfl?che zuzuordnen ist." |