Artikel 1 - Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8. HRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622 (Nr. 40); Geltung ab 23.11.2019
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 23. November 2019 HRG § 31, § 32, § 34, § 35, § 72

Das Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:

§ 32 (weggefallen)".

2.
In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben.

3.
§ 32 wird aufgehoben.

4.
§ 34 Satz 2 wird aufgehoben.

5.
In § 35 werden das Semikolon und der nachfolgende Satzteil gestrichen.

6.
§ 72 Absatz 2 wird aufgehoben.



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