Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8. HRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622 (Nr. 40); Geltung ab 23.11.2019
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 23. November 2019 HRG § 31, § 32, § 34, § 35, § 72

Das Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:

§ 32 (weggefallen)".

2.
In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben.

3.
§ 32 wird aufgehoben.

4.
§ 34 Satz 2 wird aufgehoben.

5.
In § 35 werden das Semikolon und der nachfolgende Satzteil gestrichen.

6.
§ 72 Absatz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. November 2019.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung

Anja Karliczek



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