Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-GÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1, 2 Nummer 2, Artikel 3 Nummer 4 und 5 sowie Artikel 4 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 17. Mai 2019 in Kraft.

(4) Artikel 3 Nummer 1 und 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2019.



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