Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (StV-DSAnpUG-EU k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 RAVPV § 18

In § 18 Absatz 2 Satz 3 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung vom 23. September 2016 (BGBl. I S. 2167), die durch Artikel 19 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121) geändert worden ist, werden die Wörter „die für dessen Führung verantwortliche Stelle" durch die Wörter „den für dessen Führung Verantwortlichen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 StV-DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StV-DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 3 PVNeuRG Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
... und -postfachverordnung vom 23. September 2016 (BGBl. I S. 2167), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 2 wird wie ...


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