interne Verweise§ 36a ZensG 2022 Verordnungsermächtigung (vom 10.12.2020) ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. den Zensusstichtag in § 1 Absatz 1 zu verschieben, 2. den Zeitpunkt in § 4 Absatz 1 zu ändern, 3. die ... 2 Nummer 1a bereits termingerecht erfolgt ist und diese Übermittlung zu dem nach Nummer 1 in § 1 Absatz 1 neu festgelegten Zensusstichtag mehr als 15 Monate zurückliegen würde, 5. ...
Zitat in folgenden NormenRegisterzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
§ 7 RegZensErpG Übermittlung von Daten aus Vergleichsdatenbeständen ... Steuerpflichtigen innerhalb des Zeitraums vom 16. November 2020 bis zum Zensusstichtag nach § 1 Absatz 1 Zensusgesetz 2022 erfolgt, übermittelt die Finanzverwaltung die bei ihr zum Zensusstichtag gespeicherten Daten ... mindestens einen innerhalb des Zeitraums vom 16. November 2020 bis zum Zensusstichtag nach § 1 Absatz 1 Zensusgesetz 2022 liegenden Kalendermonat festgesetzt worden ist, an das Statistische Bundesamt. Absatz 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Artikel 2 ZensVeG Änderung des Zensusgesetzes 2021 ... jeweils die Angabe „2021" durch die Angabe „2022" ersetzt. 2. In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „16. Mai 2021" durch die Angabe „15. Mai 2022" ersetzt. ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. den Zensusstichtag in § 1 Absatz 1 zu verschieben, 2. den Zeitpunkt in § 4 Absatz 1 zu ändern, 3. ... 2 Nummer 1a bereits termingerecht erfolgt ist und diese Übermittlung zu dem nach Nummer 1 in § 1 Absatz 1 neu festgelegten Zensusstichtag mehr als 15 Monate zurückliegen würde, 5. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13636/v229943.htm