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Artikel 7 - Verordnung zur Anpassung lebensmittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2017/625 (LMREUuaAnpV k.a.Abk.)

Artikel 7 Neubekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der durch diese Verordnung geänderten Verordnungen in der vom 14. Dezember 2019 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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