Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTWGB k.a.Abk.)

B. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1868 (Nr. 43); Geltung ab 03.12.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 3. Dezember 2019 KiQuTWG Artikel 5

Nach Artikel 5 Absatz 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern die Verträge nach Artikel 1 § 4 abgeschlossen wurden. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 3 ist damit am 20. November 2019 in Kraft getreten. Die weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 4 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.



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