Nach
Artikel 5 Absatz 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom
19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern die Verträge nach Artikel 1
§ 4 abgeschlossen wurden. Die Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 3 ist damit am 20. November 2019 in Kraft getreten. Die weitere Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 4 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.