Zitierungen von § 20 Gaststaatgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 GastStaaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastStaaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 GastStaaG Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
... Den Bediensteten einer internationalen Institution können die in den §§ 16 bis 21 sowie in den §§ 23 und 24 vorgesehenen und den Vertretern der Mitglieder im Sinne ...
§ 30 GastStaaG Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
... quasizwischenstaatlichen Organisation können die in den §§ 16 und 17 sowie den §§ 20 und 21 dieses Gesetzes genannten Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen ...
§ 32 GastStaaG Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
... Befreiungen und Erleichterungen gemäß den §§ 16 und 17 sowie den §§ 20 und 21 gewährt werden. Bei der Entscheidung über die Gewährung von ...
§ 35 GastStaaG Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige
... der Entscheidung nach § 33 können aufenthaltsrechtliche Begünstigungen nach § 20 Absatz 1 für die unmittelbaren Angehörigen von Organmitgliedern und hauptamtlich ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken
V. v. 12.04.2021 BGBl. I S. 765
§ 4 IHRABefV
... Bediensteten der IHRA genießen die in den §§ 16 bis 18, 20 bis 21 sowie §§ 23 und 24 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen Vorrechte, ...


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