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Zitierungen von § 23 Gaststaatgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 GastStaaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastStaaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 GastStaaG Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
... einer internationalen Institution können die in den §§ 16 bis 21 sowie in den §§ 23 und 24 vorgesehenen und den Vertretern der Mitglieder im Sinne des § 2 Nummer 7 die in § ... gewährt werden. Steuerliche Vergünstigungen gemäß § 11 und § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nur gewährt, wenn sich die internationale Institution überwiegend aus ...
§ 30 GastStaaG Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
... Organisation, die von staatlichen Mitgliedern entsandt worden sind, gemäß § 23 gewährt werden. (4) Soweit Erleichterungen nach § 16 gewährt werden, ...
§ 32 GastStaaG Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
... Organisation, die von staatlichen Mitgliedern entsandt worden sind, gemäß § 23 gewährt werden. Steuerliche Vergünstigungen ergeben sich ausschließlich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken
V. v. 12.04.2021 BGBl. I S. 765
§ 4 IHRABefV
... Bediensteten der IHRA genießen die in den §§ 16 bis 18, 20 bis 21 sowie §§ 23 und 24 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und ... und Erleichterungen. Dies gilt für die steuerliche Vergünstigung nach § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 nur, sofern die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind und solange sich ...
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