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Artikel 12 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBGuaÄndG k.a.Abk.)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942 (Nr. 44); Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 16
16 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 17 Vorschriften zitiert
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Artikel 12 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 116 Absatz 1 der Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- In dem neuen Satz 5 wird die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 VSBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSBGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 16 VSBGuaÄndG Inkrafttreten
... treten in Kraft: 1. Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b, 2. die Artikel 2, 12 , 14 und 15. (3) Artikel 13 tritt am 1. Januar 2022 in ...
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