Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (SozRAnpG 2020 k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 SGB VIII § 45, § 81, mWv. 6. Dezember 2019 § 90

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 129 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 45 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Wenn sich die Beseitigung der Mängel auf Entgelte oder Vergütungen nach § 134 des Neunten Buches oder nach § 76 des Zwölften Buches auswirken kann, so ist der Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, an der Beratung zu beteiligen."

b)
Die Sätze 4 und 5 werden wie folgt gefasst:

„Wenn sich eine Auflage auf Entgelte oder Vergütungen nach § 134 des Neunten Buches oder nach § 76 des Zwölften Buches auswirkt, so entscheidet die zuständige Behörde nach Anhörung des Trägers der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, über die Erteilung der Auflage. Die Auflage ist nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit den nach § 134 des Neunten Buches oder nach den §§ 75 bis 80 des Zwölften Buches getroffenen Vereinbarungen auszugestalten."

2.
§ 81 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

„2.
Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 des Neunten Buches,".

b)
Die bisherigen Nummern 2 bis 11 werden die Nummern 3 bis 12.

abweichendes Inkrafttreten am 06.12.2019

3.
§ 90 Absatz 4 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 SozRAnpG 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozRAnpG 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 SozRAnpG 2020 Inkrafttreten
... und c sowie Nummer 9 Buchstabe a, 4. Artikel 4, 5. Artikel 5, 6. Artikel 8 Nummer 3 , 7. Artikel 9 und 8. Artikel 11. (2) Im Übrigen tritt dieses ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 36 SozERG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1948 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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