§ 3
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
interne Verweise§ 12 LeukoseV (vom 30.05.2017) ... Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach ... 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach § 3 Satz 2 , § 3a Absatz 2 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 8 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 4 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung ... Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach § 3 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 8 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder Absatz 2 ...
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