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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.06.2020 aufgehoben

§ 6 - Wasserstofftankstellenverordnung (WTV)

V. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1957 (Nr. 44)
Geltung ab 06.12.2019 bis 06.06.2020; FNA: 8053-8-2 Sonstige Vorschriften

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 6 ändert mWv. 6. Juni 2020 WTV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2019.