(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2019.