Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:
- 1.
- Rechtsbewusstes Handeln nach § 9,
- 2.
- Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10,
- 3.
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und
- 4.
- Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.
§ 8 MFFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung ... Die zu prüfende Person kann in höchstens einem der Prüfungsbereiche nach § 6 eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist ... Antrag ist stattzugeben, wenn 1. in höchstens einem der Prüfungsbereiche nach § 6 die Prüfungsleistung mit „mangelhaft" bewertet worden ist und 2. in ... bewertet worden ist und 2. in keinem der Prüfungsbereiche nach § 6 die Prüfungsleistung mit „ungenügend" bewertet worden ist. (3) Die ...