Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Printmedien" oder „Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien" ist Folgendes erforderlich:
- 1.
- das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum „Geprüften Industriemeister - Fachrichtung Printmedien" oder zur „Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien" sowie
- 2.
- der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.