interne Verweise§ 15 IMPMedFPrV Schriftlicher Teil ... einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation" nach § 21 . Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil ... die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation" nach § 21 mindestens 240 Minuten. (3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13653/v230189.htm