Artikel 1 - Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (11. SvEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 SvEV § 2

§ 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. November 2018 (BGBl. I S. 1842) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „251" durch die Angabe „258" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „53" durch die Angabe „54" ersetzt.

bb)
In den Nummern 2 und 3 wird die Angabe „99" jeweils durch die Angabe „102" ersetzt.

2.
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „231" durch die Angabe „235" ersetzt.

3.
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „4,05" durch die Angabe „4,12" und wird die Angabe „3,31" durch die Angabe „3,37" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 11. SvEVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. SvEVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung
V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2933
Artikel 1 SvEVuaÄndV Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
... Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 2019 (BGBl. I S. 1997 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt ...


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