§ 2 - Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen (WaStrGAnlErmV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.1970 BGBl. I S. 315; zuletzt geändert durch Artikel 23 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 11.04.1970; FNA: 940-9-3-2 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.



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