§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.
interne Verweise§ 28a HeimmwV Ersatzgremium ... des Heimbeirates übernehmen kann. Für das Ersatzgremium gelten die §§ 20 bis 24 und die §§ 29 bis 32 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1367/a19318.htm