Artikel 4 - Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung (EurojustVODG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 12. Dezember 2019 EurojustV EJG

Dieses Gesetz tritt am 12. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten vom 7. Juli 2003 (BGBl. I S. 1271) und

2.
das Eurojust-Gesetz vom 12. Mai 2004 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist.



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