| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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| aktuell vorher | 12.12.2025 | Artikel 35 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts vom 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319 |