Zitierungen von § 1 GDolmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GDolmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDolmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 35 EAkteEÄndG Änderung des Gerichtsdolmetschergesetzes
... 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Dolmetscher, die nach § 185 oder ...


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