Zitierungen von § 3 GDolmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GDolmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDolmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GDolmG Alternativer Befähigungsnachweis; gleichwertige Qualifikationen nach der Berufsanerkennungsrichtlinie (vom 01.07.2021)
... Die nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 erforderlichen Fachkenntnisse können statt mit einer bestandenen Prüfung nach § 3 ... 1 Nummer 6 erforderlichen Fachkenntnisse können statt mit einer bestandenen Prüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auf andere Weise nachgewiesen werden, wenn ein besonderes Bedürfnis für die allgemeine ... besteht und 1. für die zu beeidigende Sprache im Inland keine Prüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 angeboten wird oder 2. es für eine nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 im ... nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 angeboten wird oder 2. es für eine nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 im Ausland bestandene Prüfung keine von einer zuständigen deutschen Stelle als ... S. 1) geändert worden ist, als gleichwertig anerkannt wurde, ist die Voraussetzung des § 3 Absatz 1 Nummer 6 nicht nochmals nachzuprüfen, soweit im Herkunftsland gleichwertige oder vergleichbare ...
§ 7 GDolmG Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verlängerung; Verzicht; Widerruf (vom 01.07.2021)
... wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 fehlen. Dem Antrag auf Verlängerung ist ein aktueller Nachweis nach § 3 Absatz ... 1 und 3 bis 6 fehlen. Dem Antrag auf Verlängerung ist ein aktueller Nachweis nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 beizufügen. Ist der Dolmetscher zum Zeitpunkt des ersten Verhandlungstages nach ... Beeidigung kann widerrufen werden, wenn der Dolmetscher 1. die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 nicht mehr erfüllt, 2. wiederholt fehlerhafte Übertragungen ausgeführt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 7 StPOuaFG Änderung des Gerichtsdolmetschergesetzes
... zuzuweisen" durch die Wörter „abweichend zu regeln" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 6 wird das Wort ... noch an einer Hochschule" durch die Wörter „keine Prüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. cc) In Nummer 2 werden die Wörter „die zu ... die Wörter „die zu beeidigende Sprache" durch die Wörter „eine nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 im Ausland bestandene Prüfung" ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „sind die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis" durch die Wörter „ist die Voraussetzung des § 3 Absatz 1 Nummer" ... des § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis" durch die Wörter „ist die Voraussetzung des § 3 Absatz 1 Nummer" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...


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