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Zitierungen von § 5 GDolmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GDolmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDolmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GDolmG Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
... … " darf führen, wer nach § 5 allgemein beeidigt ...
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