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Zitierungen von § 7 GDolmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GDolmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDolmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 GDolmG Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
... den Aussteller zurückzugeben, wenn die Beeidigung 1. durch Zeitablauf geendet hat ( § 7 Absatz 1 Satz 1 ), 2. unwirksam geworden ist (§ 7 Absatz 2), 3. unanfechtbar oder ... durch Zeitablauf geendet hat (§ 7 Absatz 1 Satz 1), 2. unwirksam geworden ist ( § 7 Absatz 2 ), 3. unanfechtbar oder vollziehbar zurückgenommen wurde, 4. ...
§ 9 GDolmG Datenverarbeitung
... für die allgemeine Beeidigung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die Angaben nach § 7 verarbeiten und in automatisierte Abrufverfahren einstellen. Zu den personenbezogenen ... 1 gehören der Name, die Vornamen sowie die ladungsfähige Anschrift, zu den Angaben nach § 7 gehören die Berufsbezeichnung, das Ablaufdatum der Befristung sowie die Sprache, für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 7 StPOuaFG Änderung des Gerichtsdolmetschergesetzes
... im Herkunftsland nur teilweise gleichwertig oder teilweise vergleichbar sind." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verlängerung; Verzicht; Widerruf". b) ...