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Synopse aller Änderungen des Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens am 01.07.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2021 durch Artikel 26 des StPOuaFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StraVMoG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 26 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 10 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Die Artikel 2 und 4 treten am 12. Dezember 2024 in Kraft. 3 Artikel 6 tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Die Artikel 2 und 4 treten am 12. Dezember 2024 in Kraft. 3 Artikel 6 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.


 
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